Schutz- und Hygienekonzept Tennishalle BTC von 1912

2Gplus-Regel

Für das Land Bremen gilt seit dem 10.01.2022 für Sportstätten die 2Gplus-Regel.

Gemäß der neuen Bestimmungen des Bundes und des Land Bremens ist der Zutritt zu den Hallen sowie den Umkleiden daher nur noch möglich nach Vorlage:

  • eines gültigen Impfzertifikats

oder

  • eines Genesenen-Nachweises (Sie waren in den letzten 6 Monaten an Covid-19 erkrankt und sind jetzt genesen)

PLUS:

  • negativer Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt), durchgeführt von einem Testzentrum

 

Ausnahmen:

Es wird kein zusätzlicher Test benötigt, wenn:

  • Ihre Zweitimpfung weniger als 3 Monate her ist
  • Sie bereits eine Booster-Impfung erhalten haben
  • weitere Ausnahmen finden Sie ganz unten auf der Seite

Ganz wichtig:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von der 2G+ Regel ausgenommen.

Kontrollen durch den Verein werden stattfinden. Es müssen die Nachweise immer mitgeführt werden, da jederzeit auch von dritter Seite (z. B. Ordnungsamt) Kontrollen durchgeführt werden könnten.

Bei festgestellten Verstößen werden wir konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. auch weitere Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Entziehung der Buchungsberechtigung in BOOK&PLAY o. Ä.

Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal an die allgemeinen Hygiene- sowie Abstandsregeln in geschlossenen Räumen erinnern.

Erfreulicherweise wurden bisher die Regelungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie von den Mitgliedern und Gästen des BTC von 1912 sehr diszipliniert eingehalten und umgesetzt. Wir setzen weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen und Ihre Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und Gäste.

 

Sonderstatus

Es wird auch kein Test benötigt für:

  • Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind
  • Genesene, deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt
  • Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt 
  • Personen, bei denen aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung möglich