Betriebliches Schutzkonzept und Hygieneplan für die Vereinsgastronomie „12er“ im Bremer Tennis-Club von 1912 e.V.

  • Die Regelungen zum Kontaktverbot müssen auch in der Gastronomie zwingend eingehalten werden (1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, außer bei Familienmitgliedern, Angehörige des eigenen Hausstandes und Zusammenkünfte zwischen Angehörigen von zwei Hausständen).
  • Die stark frequentierten Laufbereiche in den Gastraum, zu den Toiletten sowie zu den Tennisplätzen sind mit Klebeband markiert und ständig freizuhalten. Die betrieblichen Abläufe sind so gestaltet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern auch zwischen Gästen und Bedienungen eingehalten werden kann.
  • Tische und Stühle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Markierungen benutzt werden. Das Verrücken von Tischen und Stühlen ist zu unterlassen.
  • Die Anzahl an Sitzplätzen wurde, gemäß den behördlichen Vorgaben, auf 50% der normalen Kapazität reduziert, um so die Regeln des Kontaktverbots einhalten zu können.
  • Es besteht für Mitglieder und Gäste keine Reservierungspflicht. Sollten jedoch keine Tische bei Erscheinen der Gäste verfügbar sein, so sind die Terrasse oder der Gastraum umgehend wieder zu verlassen. Ein Warten auf dem Parkplatz hingegen ist möglich.
  • Es herrscht für alle Gäste und Mitglieder eine Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), ein Thekenverbot und eine Bedienpflicht.
  • Alle Gäste müssen der Registrierungspflicht nachkommen. Hierfür tragen die Gäste ihre Daten in ein Formular ein. Namen und Kontaktdaten eines jeden Gastes, sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Gastraums/der Terrasse werden dokumentiert und drei Wochen aufbewahrt.
  • Die Einnahme von Sitzplätzen ist nur für den Zweck gestattet eine Bestellung aufzugeben. Für das reine Warten oder Abholen ist der Parkplatz auf der Tennisanlage zu nutzen, nicht die Terrasse oder der Gastraum.
  • Alle Bestellungen müssen am Tisch aufgegeben werden. Bestellungen auf Zuruf, an der Theke und ohne Tischbindung können nicht erfüllt werden.
  • Die Öffnungszeiten richten sich nach den Vorgaben der Betreiber und sind gesetzlich nicht eingeschränkt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Sitzen auf der Terrasse ebenso nicht gestattet.
  • Tische und Stühle werden regelmäßig nach Benutzung desinfiziert. Tischkarten und -aufsteller sind nicht dauerhaft am Tisch erlaubt. Für die Bestellung von Speisen und Getränken bringt die Bedienung eine entsprechende Speise- und Getränkekarte zum Tisch mit.
  • Die Bedienungen sind angewiesen, alle Gäste auf die „coronabedingten“ Verhaltensregeln hinzuweisen.